Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1)Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Gesund-Sicher-Arbeiten, nachfolgend GSE genannt. Mit dem Vertragsabschluss erkennen Sie unsere Bedingungen an.
(2)Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unser Beratung und Betreuung bereitetet die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Der Auftraggeber hat laut Arbeitsschutzgesetz nach wie vor die Verantwortung.
Bei Verträgen (auch mündlich geschlossenen Verträgen oder durch entsprechendes Handeln) für die sicherheitstechnische Beratung und Betreuung des Auftraggebers hinsichtlich der Mitarbeiter, Führungskräfte und deren Arbeitsplätze gemäß den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und den weiteren Verordnungen, gilt:
Der Auftragnehmer erhält ein Pauschalhonorar wodurch auch Reisekosten und alle Auslagen abgegolten sind, sofern dies im Angebot bzw. Vertrag vereinbart wurde. Ansonsten gelten für besondere Arbeitszeiten bzw. Aufwendungen:
für die ersten zwei täglichen Mehrarbeitsstunden (6.00 - 8.00 Uhr / 17.00 - 19.00 Uhr) - 25 %
ab der dritten täglichen Mehrarbeitsstunden (Nachtarbeit 19.00 - 6.00 Uhr) - 50 %
Samstagsarbeit - 50 %
Sonntagsarbeit - 100 %
Feiertagsarbeit 150 %
Übernachtungspauschale, Bahn, Taxi etc. wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Fahrtkosten: 0,75 Euro/ km.
Reisestunden werden abzüglich 10 % der Arbeitsstunde berechnet (sofern nichts anderes vereinbart)
Nebenkosten (Papier, Fax, Telefon, EDV-Software etc.) pauschal mit 10 %.
Die Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Dieser Vertrag kann beidseitig unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, frühestens nach Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ändert sich die Zahl der Beschäftigten beim Auftraggeber und wird zusätzliche Arbeitszeit (Betreuungszeit gemäß Berufsgenossenschaft) notwendig, erfolgt eine Anpassung. Die Höhe der Vergütung wird ggf. jährlich entsprechend den Belangen angepasst. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Sie wird so eingeteilt, wie es für beide Vertragspartner notwendig und zweckmäßig ist.
(3)Die GSA kann den Beratungs-, Dienstleistungs- oder Schulungsauftrag ganz oder teilweise durch kompetente Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Partner durchführen lassen.
(4)Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsvertrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem GSE Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5)Zur erfolgreichen Durchführung unserer Tätigkeit ist Voraussetzung, dass dem Unternehmensberater alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen etc., die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
(6)Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater erfordert, daß der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen informiert wird.
§ 2 Geltungsbereich und Umfang
(1)Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Beratungsauftrages außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der GSA bestätigt wurde.
(2)Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind, sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können.
(3)Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form.
§ 3 Umfang des Beratungs- oder Schulungsauftrages
Der Beratungsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und der GSA vereinbart. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit. Die Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
§ 4 Berichterstattung
Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit Bericht zu erstatten. Am Ende des Beratungsauftrages wird das Ergebnis seiner Arbeit entweder als schriftlicher Bericht oder als Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Beratungsauftrag.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
(1)Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der GSA, ihren Mitarbeitern und Partnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden. Insbesondere ist die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der GSA zulässig. Eine Haftung der GSA Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
(2)Berufliche Äußerungen des Unternehmensberaters dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werden. Ein Verstoß berechtigt die GSA zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3)Das Urheberrecht an den im Rahmen des Beratungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt bei der GSA.
(4)Da die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der GSA sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Beratungsabkommen bezeichnetem Umfang. Die Weitergabe durch den Auftraggeber, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der GSA entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet außer im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder im Fall der Übernahme einer Garantie nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. In folgenden Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt:
a) im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise,
b) im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen.
Im Übrigen richten sich Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2)Für Schäden, die im Anschluss an die Beratungsleistung der GSA bei der Umsetzung durch den Auftraggeber entstehen, haftet grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser setzt das vorgeschlagene Konzept der GSA eigenverantwortlich um.
(3)Die GSA erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1)Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Personen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen.
(2)Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden.
(3)Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(4)Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und beigezogenen Personen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5)Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
§ 8 Honoraranspruch
(1)Die GSA hat als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Der Berater hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen.
(2) Alle Forderungen werden mit dem Stellen der Rechnung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar, spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Wir weisen darauf hin, daß gemäß § 286 Abs. 3 BGB der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug gerät, wenn die Rechnung nicht binnen 30 Tagen ausgeglichen wird. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Verzugszinsen ab dem 14. Tag laut BGB § 286 und 288.
(3)Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
§ 9 Stornierungen
Stornierungen von Terminen von Sitzungen etc. oder Seminaren, Vorträgen und Schulungen:
Sie können einen gebuchten Termin jederzeit schriftlich unter folgenden Bedingungen stornieren:
(1)kostenlose Stornierung ist bis 6 Wochen vor dem Termin möglich
(2)Zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor dem Termin (z. B. Seminarbeginn) werden 50 % des Seminarpreises bzw. Stundensatzes berechnet.
(3) weniger als 3 Wochen bzw. Nichterscheinen werden 100 % des Seminarpreises / Stundensatzes berechnet. Kann ein Seminarplatz von uns besetzt werden, entstehen Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro.
(4) Bei Abbruch des Seminars wird keine Entschädigung fällig, der volle Seminarpreis / Stundensatz wird berechnet.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Beratungsvertrag ist Memmingen.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieses AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Ansonsten gilt der Beratervertrag bzw. das Angebot.