Geschichte der Arbeitssicherheit
1839: Kinderarbeit bis zum 9. Lebensjahr wird in Preußen durch König Friedrich Wilhelm III verboten. Bis zum 16. Lebensjahr max. 10 Stunden/ Tag
6. Juli 1884 Unfallversicherungsgesetz wird - unter Bismarck - beschlossen mit den neu gegründeten Berufsgenossenschaften
1. Juni 1891 Arbeitsschutzgesetz wird verabschiedet: u. a. Kinderarbeit unter 13 Jahren verboten;
Arbeitsbedingungen sind durch den Unternehmer zu verbessern
1891 Gewerbeaufsicht wird gegründet1919 in den Firmen werden Unfallvertrauensmänner eingesetzt
1920 erste Sicherheitsingenieure werden beauftragt
1974 Arbeitssicherheitsgesetz wird verabschiedet (d. h. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind einzusetzen)
1996 Arbeitsschutzgesetz tritt in Kraft (d. h. Gefährdungsbeurteilungen sind zu erstellen)
2008 Version Zero, d. h. keine Arbeitsunfälle mehr
2013 psychische Belastungen sind nunmehr auch im Arbeitsschutzgesetz verankert