1. Geeignete Organisation zur Planung und Durchführung von Maßnahmen im Arbeitsschutz (Organisation des Arbeitsschutzes):
- Arbeitsicherheitstechnische Betreuung sicher stellen
- Gesetzte beschaffen und aktuell halten
- Organisation der Unterweisungen (wer, wie oft, was)
- Qualifikation der Führungskräfte und Funktionsträger für Arbeitsschutz
- Pflichten bzw. Aufgaben übertragen sowie Kontrolle
- Erste Hilfe und Brandfall organisieren
- Arbeitsschutz als Bestandteil der betrieblichen Organisation an sich.
- Kommunikation des Arbeitsschutzes bzw. Mitarbeiter beteiligen
- Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Zuständigkeit etc.)
Gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 sowie 2.
2. Organisatorische Maßnahmen:
- Zugangsbeschränkungen
- unter Aufsicht
- Nur bestimmte Mitarbeiter
- bestimmte Verhaltensregeln
- Pausen- und Arbeitszeiten
- Gestaltung
- Betriebsanweisung
- Job-Rotation
- Warnhinweise
- Kennzeichnung
- Unterweisung
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Tätigkeitswechsel
3. Organisationsmanagement gegliedert in:
- Aufbauorganisation welche Aufgaben von welcher Person oder Abteilung erledigt werden), Stellen werden gebildet
- Ablauforganisation (=Prozessmanagement), welche einzelnen Arbeitsschritte bzw. Aufgaben werden nacheinander gemacht sowie dann die Aufgabenverteilung.
Gerne können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular anschreiben. Wir stehen Ihnen aber auch sehr gern telefonisch zur Verfügung unter: 08331-831 93 93